Häufige Fragen von Lehrkräften der Grundschulen

Hier finden Sie eine gute Erklärung zu den Aufgaben des sonderpädagogischen Dienstes:

Häufige Fragen von Lehrkräften (FAQs)

Der Sonderpädagogische Dienst kann eingeschaltet werden, wenn ein Kind erhebliche Schwierigkeiten im Lernen und / oder im Verhalten aufweist. Bsp.: Sprache, Persönlichkeitsentwicklung, Konzentration, abstraktes Denken

Wichtig: Wenn der sonderpädagogische Dienst beantragt wird, bedeutet das noch nicht, dass das Kind überprüft wird.

Die Klassenlehrkraft beantragt den sonderpädagogischen Dienst über die Schulleitung DIREKT beim zuständigen SBBZ. Hierzu notwendig sind informierende Elterngespräche.

Bitte immer das aktuelle Formular beim Staatlichen Schulamt Mannheim herunterladen.

Link zum Formular

SBA bekommen Kinder, bei denen mit Hilfe eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt wurde, dass sie im Vergleich zu ihren Altersgenossen anders lernen. Sie haben ein Recht auf andere Angebote. Sie lernen in der Regel in einem anderen Tempo als Kinder in der Grundschule. Neben Lesen, Schreiben und Rechnen werden noch weitere grundlegende Kompetenzen vermittelt. Manche Kinder benötigen aufgrund ihrer Entwicklungsverzögerung eine kleinere Lerngruppe.

In der Regel fördern wir Kinder, bei denen man davon ausgeht, dass sie im Vergleich zu anderen Kindern mehr als ein Jahr in ihrer Entwicklung zurück sind.

Vorher sollten Sie den sonderpädagogischen Dienst beantragt haben und dieser sollte einige Male (über einen längeren Zeitraum) das Kind gesehen und mit Ihnen gesprochen haben. Wenn Sie gemeinsam mit dem sonderpädagogischen Dienst zu dem Schluss kommen, dass das Kind auch mit sonderpädagogischer Unterstützung nicht ausreichend gefördert werden kann, gehen Sie mit den Eltern ins Gespräch. Nach diesem gemeinsamen Abschlussgespräch mit den Eltern stellen diese mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Dies muss Ihre Schulleitung an das Schulamt gesendet werden (Spfa-Tool).
Sie schreiben einen pädagogischen Bericht, in dem Sie auch schreiben, was Sie bereits unternommen haben, damit das Kind bei Ihnen gut lernen werden kann.
Der Antrag auf Überprüfung muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden!
Bitte verwenden Sie immer die aktuellen Formulare von der Seite des Schulamts Mannheim.

Antrag auf Überprüfung:
Antrag der Erziehungsberechtigten auf Einleitung des Feststellungsverfahrens
Bitte stellen Sie den Antrag jeweils zum 31. Oktober in jedem Schuljahr. Mit Eingang des Antrags bis zu diesem Zeitpunkt kann das SSA Mannheim die Bearbeitung und Berücksichtigung zum nächsten Schuljahr sicherstellen.
Dazu schreiben Sie einen Pädagogischen Bericht mit diesem Formular:

Pädagogischer Bericht der Allg. Schule evtl. link einfügen, hat hier nicht richtig funktioniert, da sich dann Dokumente öffnen

Leitfaden