Sonderpädagogisches feststellungsverfahren

Wenn Lehrkräfte Sie darauf ansprechen, dass sie Ihnen die Einleitung eines sonderpädagogisches Feststellungsverfahren empfehlen, tauchen sicher viele Fragen bei Ihnen auf. Einige haben wir vielleicht bereits unter unseren FAQs beantwortet, andere stellen Sie bitte der sonderpädagogischen Lehrkraft, die hinzu gezogen wurde oder rufen Sie uns an! Genaue Infos erhalten Sie auf der Seite des Schulamtes.

Ansonsten fragen Sie gerne die zuständige Sonderpädagogin oder rufen an unter 06227 / 35 38 00.