Nein, wir dürfen nur in den Kindergarten/die Grundschulförderklasse, wenn wir von Staatlichen Schulamt Mannheim den Auftrag zur Überprüfung eines Kindes bekommen haben. Diesen Auftrag erhalten wir nur, wenn die Erziehungsberechtigten mit der künftigen Grundschule (Kindergarten- Kooperationslehrerin) den Antrag auf Einleitung eines Feststellungsverfahrens gestellt haben:
Es gibt spezielle Frühförderstellen, die mit den Eltern, Kindern und den Kindergärten zusammenarbeiten, um das Kind optimal zu fördern und nach den für das Kind passenden Wegen schauen.
Link zur Frühförderstelle der Albert Schweitzer Schule Wiesloch: https://aschweitzer-schule-wiesloch.de/beratungsstelle
Und sonderpädagogische Beratungsstelle Neckargemünd Louise von Baden Schule:
https://sbbz-luise.de/frühförderung/sonderpädagogisches-beratungszentrum/angebote-für-eltern-und-kinder.html