Kann der sonderpädagogische Bildungsanspruch wieder aufgehoben werden oder ist das eine Sackgasse?

Ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot ist ein Recht und keine Pflicht. Daher kann der Anspruch aufgehoben werden.

Beim Förderschwerpunkt wird der Bildungsanspruch immer zeitlich begrenzt. Der Bildungsanspruch wird spätestens im Schuljahr vor Ablauf erneut überprüft. (Meist zum Ende der Grundschulzeit)

Wenn wir sehen, dass Ihr Kind dem Stoff der Grundschule folgen können wird, werden wir Sie und ihr Kind auf diesem Weg unterstützen.