Wann schalte ich den sonderpädagogischen Dienst ein?

Der Sonderpädagogische Dienst kann eingeschaltet werden, wenn ein Kind erhebliche Schwierigkeiten im Lernen und / oder im Verhalten aufweist. Bsp.: Sprache, Persönlichkeitsentwicklung, Konzentration, abstraktes Denken

Wichtig: Wenn der sonderpädagogische Dienst beantragt wird, bedeutet das noch nicht, dass das Kind überprüft wird.