Wie beantrage ich die Überprüfung?

Vorher sollten Sie den sonderpädagogischen Dienst beantragt haben und dieser sollte einige Male (über einen längeren Zeitraum) das Kind gesehen und mit Ihnen gesprochen haben. Wenn Sie gemeinsam mit dem sonderpädagogischen Dienst zu dem Schluss kommen, dass das Kind auch mit sonderpädagogischer Unterstützung nicht ausreichend gefördert werden kann, gehen Sie mit den Eltern ins Gespräch. Nach diesem gemeinsamen Abschlussgespräch mit den Eltern stellen diese mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Dies muss Ihre Schulleitung an das Schulamt gesendet werden (Spfa-Tool).
Sie schreiben einen pädagogischen Bericht, in dem Sie auch schreiben, was Sie bereits unternommen haben, damit das Kind bei Ihnen gut lernen werden kann.
Der Antrag auf Überprüfung muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden!
Bitte verwenden Sie immer die aktuellen Formulare von der Seite des Schulamts Mannheim.

Antrag auf Überprüfung:
Antrag der Erziehungsberechtigten auf Einleitung des Feststellungsverfahrens
Bitte stellen Sie den Antrag jeweils zum 31. Oktober in jedem Schuljahr. Mit Eingang des Antrags bis zu diesem Zeitpunkt kann das SSA Mannheim die Bearbeitung und Berücksichtigung zum nächsten Schuljahr sicherstellen.
Dazu schreiben Sie einen Pädagogischen Bericht mit diesem Formular:

Pädagogischer Bericht der Allg. Schule evtl. link einfügen, hat hier nicht richtig funktioniert, da sich dann Dokumente öffnen

Leitfaden