Wie geht es nach der Sambuga-Schule weiter?

Nach der vierten Klasse an der Sambuga-Schule wird in der Regel erneut überprüft, ob der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot weiterhin besteht und der Feststellungsbescheid verlängert wird. Die Lehrkräfte schauen sich ihr Kind genau an und besprechen das mit Ihnen. Nach diesem Gespräch gibt es einen pädagogischen Bericht, in dem die Einschätzung der Lehrkräfte sowie Ihr Wunsch festgehalten wird. Dieser Bericht wird an das Staatliche Schulamt Mannheim geschickt. Dort wird entschieden, ob der Anspruch bestehen bleibt oder nicht.


Wird der Feststellungsbescheid nicht verlängert: Ihr Kind besucht die 5. Klasse einer allgemeinen Schule (z.B. Waldschule Walldorf oder Parkring-Schule St. Leon-Rot).


Wird der Feststellungsbescheid verlängert und Ihr Kind benötigt weiterhin ein sonderpädagogisches Bildungsangebot:

Hier entscheiden wieder Sie:

Möchten Sie, dass Ihr Kind weiterhin ein SBBZ Lernen besucht? Das ist dann in unserem Bereich die Pestalozzi-Schule in Sandhausen (pestalozzi-sandhausen.de).

Oder Ihr Kind besucht ein inklusives Bildungsangebot z.B. an der Waldschule oder der Parkringschule. Hier kann es ebenso in seinem Tempo aber in der Regel mit etwas weniger sonderpädagogischer Unterstützung lernen. Es besucht dann eine normale Klasse der allgemeinen Schule.

Selbstverständlich müssen Sie diese Entscheidungen nicht alleine treffen. Die Klassenleitung und die Schulleitung helfen Ihnen hierbei gerne und beraten Sie.